Der Verbandsvorstand, der sich aus den Bürgermeistern der drei Verbandsgemeinden zusammensetzt, leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes und der Verbandssatzung in Übereinstimmung mit den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen.

Dieser hat gemäß Satzung zur Erfüllung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellt.

 Die Verbandsorganisation ist in folgender Übersicht dargestellt.

Organigramm Verbandsorganisation